Wenn dieser Newsletter nicht richtig angezeigt wird, klicken Sie bitte hier.
 
 
 
 

Bund und Länder sollten Expertise der Jugendsozialarbeit im Startchancen-Programm nutzen

 
 
 
Berlin, 9. Februar 2024. Bund und Länder verständigten sich Anfang Februar abschließend zum Startchancen-Programm. Ziele sind die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems nachhaltig zu verbessern, die Bildungs- und Chancengerechtigkeit zu erhöhen und den starken Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufzubrechen. Ab 1. August 2024 sollen sukzessive 4.000 Schulen bundesweit und rund eine Million junge Menschen für zehn Jahre in dem Programm gefördert werden.

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit fordert in seinen Empfehlungen zur Ausgestaltung des „Startchancen-Programms“ bereits im November 2023, die Expertise der Jugendsozialarbeit in die programmatische Ausgestaltung der Länderprogramme einzubinden. „Es ist gut, dass in der jetzt vorliegenden Bund-Länder-Vereinbarung immer wieder die Vernetzung mit öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie mit zivilgesellschaftlichen Akteuren betont wird“, kommentiert Tom Urig, Ko-Sprecher des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit. 

Zum pünktlichen und erfolgreichen Programmstart ist nun zügiges Handeln aller Bundesländer gefragt. Damit zeitnah junge Menschen am Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf profitieren können, sind von Anfang an – neben den im Mittelpunkt stehenden Grundschulen – berufliche Schulen in die Förderung aufzunehmen und die Kooperation mit außerschulischen Partner*innen zu realisieren. „Die schulbezogene Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit und die Jugendberufshilfe halten hinsichtlich der beruflichen Orientierung und beim Übergangsmanagement fundierte Angebote vor“, betont Urig weiter. Er stellt klar: „Deshalb sollte ihre Expertise vor Ort, aber auch in den geplanten Kooperations- und Austauschformaten sowie dem Lenkungskreis einbezogen werden. Der Kooperationsverbund und die in ihm vertretenen Träger bieten hierfür ihre Expertise und Mitwirkung an.“

Die Länder sollten auf eine saubere Ausgestaltung der Ko-Finanzierung achten, damit die Zielgruppe sozioökonomisch benachteiligter junger Menschen von den Programminhalten umfassend profitieren kann. Insofern ist eine Verwässerung der Programminhalte durch Vermischung mit bestehenden Programmen unbedingt zu vermeiden. Dafür müssen die Länder jetzt sorgen. Die Förderung muss vollumfänglich da ankommen, wo sie am dringendsten gebraucht wird.
 
 
 
Kontakt
 
Annemarie Blohm
Redaktion
Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit
 
  Annemarie Blohm
 
 

 
 
 
Veranstaltungen
 
DREIZEHN
Zeitschrift für Jugendsozialarbeit
 
„Junge Geflüchtete im Blick – Neue Aufgaben für die Jugendsozialarbeit“
 
Mehr
 
 
 
Dienstanbieter
Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit
c/o AWO Bundesverband e. V.
Blücherstr. 62/63, 10961 Berlin, Tel.: 020 / 26 309 - 0,
InternetMail

Rechtsträger der Stabsstelle
AWO Bundesverband e. V.
Blücherstr. 62/63, 10961 Berlin, Tel.: 020 / 26 309 - 0,
Internet | Mail

Vertretungsberechtigter Vorstand
Claudia Mandrysch
Telefon: 030 / 26309-0
Mail

Vereinsregister
  Amtsgericht Charlottenburg; Berlin VR 29346 B, UST-Nr. DE 122123367

Verantwortlicher im Sinne des § 55 Abs. 2 RstV
Christian Shukow
AWO Bundesverband e. V.
Blücherstr. 62/63, 10961 Berlin

Redaktion

Annemarie Blohm, Tel.: 030 /28 395 312, Mail
 
Veranstaltungen