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Jobcenter oder Arbeitsagentur?
 
Geplanter Wechsel hat massive Folgen für junge Menschen unter 25 Jahren
 
Berlin, 28. Juli 2023. Anfang Juli hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Wechsel der Betreuung von unter 25-Jährigen im Bürgergeld-Bezug von den Jobcentern zur Bundesagentur für Arbeit (BA) angekündigt. Betroffen sind junge Menschen, die über das Jobcenter Bürgergeld beziehen und Beratung oder Angebote zur beruflichen Vorbereitung und Integration wahrnehmen. Die Betreuung von jungen Menschen solle einheitlich sein, unabhängig davon, ob die jungen Menschen Bürgergeld beziehen oder nicht, so die Argumente seitens des Ministeriums. Durch die Überführung sollen im SGB II- Haushalt rund eine Milliarde Euro eingespart werden. Mit der geplanten Änderung würde die Betreuung der jungen Menschen statt aus Bundeshaushaltsmitteln aus den Mitteln der Arbeitslosenversicherung finanziert.

Jobcenter und Bundesagentur wurden von dieser beiläufigen Information ebenso überrascht wie Kommunen und freie Träger. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit kritisiert, dass eine so tiefgreifende strukturelle Änderung ohne fachliche Abstimmung im Vorfeld erfolgt ist und äußert sich zu möglichen Auswirkungen. Tom Urig, Sprecher des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit stellt fest: „Ein solcher Systemwechsel kann zahlreiche nicht intendierte Auswirkungen mit sich bringen. Das Prinzip „Hilfen aus einer Hand“ würde aufgegeben: Für finanzielle Hilfen müssten die jungen Menschen weiter zum Jobcenter, für Stellensuche, Weiterbildung und Begleitung in die Ausbildung zur Arbeitsagentur. Dies stellt für viele stark belastete jungen Menschen eine große Herausforderung dar.“ Andererseits könnte eine Überführung der Zuständigkeit in die Arbeitsagentur für die jungen Menschen entstigmatisierend wirken, wenn sie für Leistungen der Arbeitsförderung – wie alle anderen jungen Menschen auch – ausschließlich von der Arbeitsagentur betreut werden.

Aktuell haben die Jobcenter den Auftrag, auf die Bedarfe junger Menschen zugeschnittene, lokal vernetzte Beratungs- und Förderangebote zu erbringen. Dazu zählen u .a. Angebote für junge Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder aufsuchende Angebote zur Förderung schwer zu erreichender junge Menschen. Wenn diese wegfielen, hätte dies fatale Folgen für die Betroffenen. Gerade für junge Menschen mit besonderen Beratungsbedarfen sind bedarfsgerechte, individuelle Hilfeleistungen, wie sie aktuell von den Jobcentern erbracht werden, notwendig.
Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit stellt in Frage, ob dies von der Berufsberatung zu leisten ist, deren Angebote eher standardisiert sind. Auch die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, bezeichnet die Umstrukturierung als eine enorme Herausforderung. Den Agenturen fehle es aktuell an personellen Ressourcen, um diese Aufgabe umzusetzen. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit befürchtet, dass die Übernahme dieser Aufgaben durch die Agenturen nicht nur zu einer administrativen und strukturellen, sondern auch zu einer enormen finanziellen Mehrbelastung führt, die bisher noch ausgeblendet ist.

Nicht zuletzt wirken die pandemiebedingten Folgen für junge Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf bis heute nach. Tom Urig fordert: "Unabhängig von einem Systemwechsel von SGB II ins SGB III muss die notwendige individuelle und ganzheitliche Betreuung junger Menschen dringend gestärkt werden. Die Bürgergeldreform bietet hierfür gute Ansatzpunkte im Sinne einer verbesserten Beratung und Begleitung von jungen Menschen, etwa eine Ansprache auf Augenhöhe und mehr Qualifizierung."

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit fordert die Bundesregierung auf, zeitnahe Detailinformationen zur geplanten Gesetzesänderung zur Verfügung zu stellen. Notwendig ist ein öffentlich geführter Diskurs über die Ziele und Auswirkungen auf die jungen Menschen, jenseits von haushaltspolitischen Erwägungen. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit wird den Gesetzgebungsprozess kritisch begleiten.

 
 
 
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Bundesreferentin
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